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AGB für Mountainbike- Vermietung und Teilnahme an Touren |
1. Die Teilhabe an allen Tourprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung |
gemieteter Räder ausserhalb einer Tourprogramm-Teilnahme erfolgt ebenfalls |
auf eigene Gefahr. |
Tourteilnehmer und Mieter haben die Fahrräder und das Zubehör vor der Benutzung |
zu überprüfen und eventuelle Materialmangel zu reklamieren. |
2. Tourteilnehmer und Mieter haften für von Ihnen verursachte Schäden an Personen |
und Material sowie Verlust. Mieter und Tourteilnehmer verpfllichten sich, das |
Fahrrad so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann |
(z.B. durch Anschliessen an einen immobilen Gegenstand). |
Bei Diebstahl oder Beschädigung ist Ersatz in Höhe des vollen Wieder- |
beschaffungswertes zu leisten. |
Mieter verpflichten sich, das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben. |
3. ALEXBIKE haftet nur für solche Verluste und Schäden, die dem Teilnehmer |
oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des |
Personals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftansprüchen aus anderen |
Gründen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte |
Gegenstände wie Taschen, Brillen, Fotoapparate, Bekleidung usw. |
4. Teilnehmer einer Radtour sowie Mieter bestädtigen mit der Anmeldung/Reservierung |
dass von ärtzlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den |
ausgeschriebenen Programmen bestehen. Jeder Teilnehmer muss die Grundregeln |
der Strassenverkehrsgesetze und der Bedienung von Fahrräddern beherrschen. |
Die Bestimmungen des geltenden Strassenverkehrsrechts sind unbedingt einzuhalten. |
5. Eine Teilnahme an Radtouren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen. |
Steht ein Teilnehmer bei Tourbeginn erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol |
oder Drogen, so ist das Personal verpflichtet, ihn von der Teilnahme an der Tour |
auszuschliessen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages entsteht nicht. |
6. Während der Radtouren ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu |
leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad |
während des Programms einziehen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages |
entsteht nicht. |
7. Das Entgelt für die Teilnahme an Tourprogrammen oder die Miete von Rädern wird |
je nach Absprache entrichtet. |
8. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Anmeldung/Reservierung nur durch |
ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen. Nehmen Jugendliche ohne |
Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil, so ist das Personal nicht zur Aufsicht |
verpflichtet. ALEXBIKE wird von der übernahme jeglicher Aufsichtspflichten |
ausdrücklich freigestellt. |
Vorbehalt |
Änderungen -insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder der Verbesserung |
der Qualität oder der Fortentwicklung der angebotenen Leistungen - vorbehalten. |
Irrtum vorbehalten. |
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