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  AGB für Mountainbike- Vermietung und Teilnahme an Touren                                                

  1. Die Teilhabe an allen Tourprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung

  gemieteter Räder ausserhalb einer Tourprogramm-Teilnahme erfolgt ebenfalls

  auf eigene Gefahr.

  Tourteilnehmer und Mieter haben die Fahrräder und das Zubehör vor der Benutzung

  zu überprüfen und eventuelle Materialmangel zu reklamieren.

  2. Tourteilnehmer und Mieter haften für von Ihnen verursachte Schäden an Personen

  und Material sowie Verlust. Mieter und Tourteilnehmer verpfllichten sich, das

  Fahrrad so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann

  (z.B. durch Anschliessen an einen immobilen Gegenstand).

  Bei Diebstahl oder Beschädigung ist Ersatz in Höhe des vollen Wieder-

  beschaffungswertes zu leisten.

  Mieter verpflichten sich, das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben.

  3. ALEXBIKE haftet nur für solche Verluste und Schäden, die dem Teilnehmer

  oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des

  Personals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftansprüchen aus anderen

  Gründen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte

  Gegenstände wie Taschen, Brillen, Fotoapparate, Bekleidung usw.

  4. Teilnehmer einer Radtour sowie Mieter bestädtigen mit der Anmeldung/Reservierung

  dass von ärtzlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den

  ausgeschriebenen Programmen bestehen. Jeder Teilnehmer muss die Grundregeln

  der Strassenverkehrsgesetze und der Bedienung von Fahrräddern beherrschen.

  Die Bestimmungen des geltenden Strassenverkehrsrechts sind unbedingt einzuhalten.

  5. Eine Teilnahme an Radtouren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.

  Steht ein Teilnehmer bei Tourbeginn erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol

  oder Drogen, so ist das Personal verpflichtet, ihn von der Teilnahme an der Tour

  auszuschliessen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages entsteht nicht.

  6. Während der Radtouren ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu

  leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad

  während des Programms einziehen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages

  entsteht nicht.

  7. Das Entgelt für die Teilnahme an Tourprogrammen oder die Miete von Rädern wird

  je nach Absprache entrichtet.

  8. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Anmeldung/Reservierung nur durch

  ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen. Nehmen Jugendliche ohne

  Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil, so ist das Personal nicht zur Aufsicht

  verpflichtet. ALEXBIKE wird von der übernahme jeglicher Aufsichtspflichten

  ausdrücklich freigestellt.

  Vorbehalt

  Änderungen -insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder der Verbesserung

  der Qualität oder der Fortentwicklung der angebotenen Leistungen - vorbehalten.

  Irrtum vorbehalten.

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