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  AGB für Mountainbike- Vermietung und Teilnahme an Touren                                                
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  1. Die Teilhabe an allen Tourprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung
  gemieteter Räder ausserhalb einer Tourprogramm-Teilnahme erfolgt ebenfalls
  auf eigene Gefahr.
  Tourteilnehmer und Mieter haben die Fahrräder und das Zubehör vor der Benutzung
  zu überprüfen und eventuelle Materialmangel zu reklamieren.
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  2. Tourteilnehmer und Mieter haften für von Ihnen verursachte Schäden an Personen
  und Material sowie Verlust. Mieter und Tourteilnehmer verpfllichten sich, das
  Fahrrad so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann
  (z.B. durch Anschliessen an einen immobilen Gegenstand).
  Bei Diebstahl oder Beschädigung ist Ersatz in Höhe des vollen Wieder-
  beschaffungswertes zu leisten.
  Mieter verpflichten sich, das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben.
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  3. ALEXBIKE haftet nur für solche Verluste und Schäden, die dem Teilnehmer
  oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des
  Personals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftansprüchen aus anderen
  Gründen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte
  Gegenstände wie Taschen, Brillen, Fotoapparate, Bekleidung usw.
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  4. Teilnehmer einer Radtour sowie Mieter bestädtigen mit der Anmeldung/Reservierung
  dass von ärtzlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den
  ausgeschriebenen Programmen bestehen. Jeder Teilnehmer muss die Grundregeln
  der Strassenverkehrsgesetze und der Bedienung von Fahrräddern beherrschen.
  Die Bestimmungen des geltenden Strassenverkehrsrechts sind unbedingt einzuhalten.
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  5. Eine Teilnahme an Radtouren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
  Steht ein Teilnehmer bei Tourbeginn erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol
  oder Drogen, so ist das Personal verpflichtet, ihn von der Teilnahme an der Tour
  auszuschliessen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages entsteht nicht.
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  6. Während der Radtouren ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu
  leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad
  während des Programms einziehen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages
  entsteht nicht.
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  7. Das Entgelt für die Teilnahme an Tourprogrammen oder die Miete von Rädern wird
  je nach Absprache entrichtet.
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  8. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Anmeldung/Reservierung nur durch
  ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen. Nehmen Jugendliche ohne
  Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil, so ist das Personal nicht zur Aufsicht
  verpflichtet. ALEXBIKE wird von der übernahme jeglicher Aufsichtspflichten
  ausdrücklich freigestellt.
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  Vorbehalt
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  Änderungen -insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder der Verbesserung
  der Qualität oder der Fortentwicklung der angebotenen Leistungen - vorbehalten.
  Irrtum vorbehalten.
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