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| AGB für Mountainbike- Vermietung und Teilnahme an Touren |
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| 1. Die Teilhabe an allen Tourprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung |
| gemieteter Räder ausserhalb einer Tourprogramm-Teilnahme erfolgt ebenfalls |
| auf eigene Gefahr. |
| Tourteilnehmer und Mieter haben die Fahrräder und das Zubehör vor der Benutzung |
| zu überprüfen und eventuelle Materialmangel zu reklamieren. |
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| 2. Tourteilnehmer und Mieter haften für von Ihnen verursachte Schäden an Personen |
| und Material sowie Verlust. Mieter und Tourteilnehmer verpfllichten sich, das |
| Fahrrad so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann |
| (z.B. durch Anschliessen an einen immobilen Gegenstand). |
| Bei Diebstahl oder Beschädigung ist Ersatz in Höhe des vollen Wieder- |
| beschaffungswertes zu leisten. |
| Mieter verpflichten sich, das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben. |
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| 3. ALEXBIKE haftet nur für solche Verluste und Schäden, die dem Teilnehmer |
| oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des |
| Personals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftansprüchen aus anderen |
| Gründen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte |
| Gegenstände wie Taschen, Brillen, Fotoapparate, Bekleidung usw. |
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| 4. Teilnehmer einer Radtour sowie Mieter bestädtigen mit der Anmeldung/Reservierung |
| dass von ärtzlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den |
| ausgeschriebenen Programmen bestehen. Jeder Teilnehmer muss die Grundregeln |
| der Strassenverkehrsgesetze und der Bedienung von Fahrräddern beherrschen. |
| Die Bestimmungen des geltenden Strassenverkehrsrechts sind unbedingt einzuhalten. |
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| 5. Eine Teilnahme an Radtouren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen. |
| Steht ein Teilnehmer bei Tourbeginn erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol |
| oder Drogen, so ist das Personal verpflichtet, ihn von der Teilnahme an der Tour |
| auszuschliessen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages entsteht nicht. |
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| 6. Während der Radtouren ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu |
| leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad |
| während des Programms einziehen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages |
| entsteht nicht. |
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| 7. Das Entgelt für die Teilnahme an Tourprogrammen oder die Miete von Rädern wird |
| je nach Absprache entrichtet. |
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| 8. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Anmeldung/Reservierung nur durch |
| ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen. Nehmen Jugendliche ohne |
| Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil, so ist das Personal nicht zur Aufsicht |
| verpflichtet. ALEXBIKE wird von der übernahme jeglicher Aufsichtspflichten |
| ausdrücklich freigestellt. |
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| Vorbehalt |
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| Änderungen -insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder der Verbesserung |
| der Qualität oder der Fortentwicklung der angebotenen Leistungen - vorbehalten. |
| Irrtum vorbehalten. |
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