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Sonstiges > [ AGB ] |
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| AGB |
AGB für Mountainbike- Vermietung und Teilnahme an Touren |
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| 1. Die Teilhabe an allen Tourprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Benutzung |
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| gemieteter Räder ausserhalb einer Tourprogramm-Teilnahme erfolgt
ebenfalls |
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| auf eigene Gefahr. |
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| Tourteilnehmer und Mieter haben die Fahrräder und das Zubehör vor der
Benutzung |
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| zu überprüfen und eventuelle Materialmangel zu reklamieren. |
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2. Tourteilnehmer und Mieter haften für von Ihnen verursachte
Schäden an Personen |
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und Material sowie Verlust. Mieter und Tourteilnehmer verpfllichten sich,
das |
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Fahrrad so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann |
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(z.B. durch Anschliessen an einen immobilen Gegenstand). |
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Bei Diebstahl oder Beschädigung ist Ersatz in Höhe des vollen Wieder- |
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beschaffungswertes zu leisten. |
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Mieter verpflichten sich, das Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben. |
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3. ALEXBIKE haftet nur für solche Verluste und Schäden, die dem
Teilnehmer |
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oder Mieter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des |
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Personals entstehen. Eine Geltendmachung von Haftansprüchen aus anderen |
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Gründen ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für
mitgebrachte |
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Gegenstände wie Taschen, Brillen, Fotoapparate, Bekleidung usw. |
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4. Teilnehmer einer Radtour sowie Mieter bestätigen mit der
Anmeldung/Reservierung |
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dass von ärtzlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den |
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ausgeschriebenen Programmen bestehen. Jeder Teilnehmer muss die
Grundregeln |
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der Strassenverkehrsgesetze und der Bedienung von Fahrrädern beherrschen. |
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Die Bestimmungen des geltenden Strassenverkehrsrechts sind unbedingt
einzuhalten. |
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5. Eine Teilnahme an Radtouren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist
ausgeschlossen. |
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Steht ein Teilnehmer bei Tourbeginn erkennbar unter dem Einfluss von
Alkohol |
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oder Drogen, so ist das Personal verpflichtet, ihn von der Teilnahme an
der Tour |
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auszuschliessen. Anspruch auf Rückgewähr des Teilnahmebetrages entsteht
nicht. |
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6. Während der Radtouren ist den Anweisungen des Personals unbedingt
Folge zu |
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leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann das Personal das Fahrrad |
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während des Programms einziehen. Anspruch auf Rückgewähr des
Teilnahmebetrages |
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entsteht nicht. |
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7. Das Entgelt für die Teilnahme an Tourprogrammen oder die Miete von
Rädern wird |
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je nach Absprache entrichtet. |
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8. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Anmeldung/Reservierung nur
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ihren gesetzlichen Vertreter vornehmen lassen. Nehmen Jugendliche ohne |
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Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil, so ist das Personal nicht
zur Aufsicht |
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verpflichtet. ALEXBIKE wird von der übernahme jeglicher
Aufsichtspflichten |
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ausdrücklich freigestellt. |
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Vorbehalt |
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Änderungen -insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder der
Verbesserung |
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der Qualität oder der Fortentwicklung der angebotenen Leistungen -
vorbehalten. |
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Irrtum vorbehalten. |
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